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Anlage zur Spielordnung - Marschwettbewerb

Anhang zur Spielordnung zur Bayerischen Meisterschaft

des Landesverbandes für Spielmannswesen in Bayern e.V. 

Marschwettbewerb

  1. Vorwort

Angeregt durch die neuen Richtlinien der BDMV und die positive, musikalische Entwicklung der Mitgliedszüge ist eine Änderung der Spielordnung für den Marschwettbewerb bei den Wertungsspielen um die „Bayr. Meisterschaft des LSW-Bayern“ angebracht. Kritiker sind der Auffassung, dass Marschmusik nicht mehr zeitgerecht und militant ist. Dem muss an dieser Stelle widersprochen werden, denn gerade heute hat das Musizieren in der Bewegung in der Öffentlichkeit einen sehr hohen Stellenwert. Märsche gehören zu der ältesten Musikform und stellen damit ein hohes kulturelles Erbe dar, welches erhalten werden muss. Der formale, exakte Ablauf der Marschmusik ist nicht militant, sondern aufgrund der rhythmischen und stilistischen Merkmale der Marschmusik eine notwendige Anpassung des äußeren Erscheinungsbildes, damit Musik und Bewegung vereint werden können.  Marschmusik ist daher neben dem konzertanten Bühnenspiel eine Musikausübung mit eigenständiger Gewichtung und Wertigkeit.

Literaturauswahl Die Auswahl der Märsche/Musikstücke ist der Musikgruppe freigestellt. Ein angemessener Schwierigkeitsgrad wird empfohlen. Es wird empfohlen für den Marsch geeignetes Liedgut auszuwählen, da auch die musikalische Darbietung gewichtig in die Bewertung eingeht. Grundlage für diese Spielordnung ist Wettbewerbsordnung zur Marschmusikwertung des Fachbereiches Spielleutemusik bei der Deutschen Meisterschaft der BDMV.

  1. Wertungsablauf
  • Es werden ein oder zwei Musiktitel mit Marschcharakter empfohlen. Ob ein Wechsel der Musiktitel vorgenommen wird, ist dem Teilnehmer freigestellt.
  • Eine Notenvorlage ist nicht erforderlich.
  • Als Intermezzo bei einem Stückwechsel (Zwischenspiel) wird die deutsche Fassung des „Lockmarsches“ empfohlen.
  • Wertungsdauer ca. 5 Minuten.
  • Showelemente jeglicher Art seitens der Musiker sind nicht zugelassen. Cheerleader, Majoraten usw. dürfen mit marschieren, haben jedoch keine Auswirkung auf die Bewertung. Durch diese zusätzliche Darbietung darf der Bewegungsfluss des Zuges nicht beeinträchtigt werden.
  • Die ausgewählten Musiktitel müssen nicht vollständig gespielt werden. Die Dauer, Anzahl der Wiederholungen etc. obliegt dem Leiter der Musikgruppe und ist direkt abhängig von den örtlichen Gegebenheiten (sprich der Wertungsstrecke, dem Marschtempo, der Schrittlänge etc.). Deshalb kann es auch zur Wiederholung eines oder beider Musiktitel kommen.
  • Die Kommandos des Stabführers/Dirigenten können akustisch (Ansagen) oder optisch (Stab, Taktstock, etc.) erfolgen. Ob mit Taktstock oder Tambourstab oder .... bleibt dem verantwortlichen Leiter überlassen. Wichtig ist, dass das Korps durch eine deutliche und geordnete Zeichengebung bzw. Kommandogebung in der Lage ist, die Anforderungen auszuführen.
  • Als Feedback werden den Teilnehmern die Wertungsbögen als Kopie, bzw. ein digitaler Hörmitschnitt mit Kommentaren der Jury zur Verfügung gestellt.
  • Die Wertungsstrecke (Parcours) wird den teilnehmenden Zügen etwa 3 Monate vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt und/oder steht im Downloadbereich bereit.

 

  1. Bewertungselemente formal


Folgend näher beschriebene „formale“ Elemente tauchen in der Wertungsstrecke auf und fließen in Bewertung mit ein: 

  • Schwenkungen: es sind jeweils dreii Linksschwenkungen und drei Rechtsschwenkungen vorgesehen.
  • Bei einem Musiktitelwechsel (freigestellt) sollte ein 16 Schritt langes Intermezzo (Zwischenspiel) in Form des Lockmarsches (o.ä.) erfolgen. Unmittelbar nach dem Intermezzo beginnt das neue Musikstück
  • Am Ende Anhalten (Zug vor der Haltelinie) und Front in Richtung der Zuschauertribüne. Die Ausführung ist freigestellt. Die Wertung endet mit der Beendigung des Musikvortrages und dem Kommando „Rührt euch“.
  • Der Reihenabstand, dessen Gleichmäßigkeit, der Musikerabstand und dessen Gleichmäßigkeit (Seitenrichtung), die Einhaltung des Gleichschrittes, die Körper- und Instrumentenhaltung, sowie der Gesamteindruck gehen in die Bewertung ein.
  1. Bewertungselemente musikalisch

Folgende Kriterien fließen in die musikalische Bewertung mit ein:

  • Rhythmik, Tempo, Dynamik, Intonation, Klangbalance und musikalischer Gesamteindruck
  1. Bewertungselemente Stabführung/Dirigent
  • Die Zeichengebung (freigestellt) mit dem Tambourstab, Taktstock oder auch ohne Hilfsmittel müssen klar, deutlich und konsistent sein. Das optische Setzen von Orientierungspunkten muss klar erkennbar sein. Im Marsch sind auch verbale/akustische Signale möglich.
  • Reaktion des Spielmannszuges: Der gesamte Spielmannszug muss auf die Zeichen erkennbar reagieren, d.h. die Kommunikation mit den Musikern muss deutlich spürbar sein. Dies gilt nicht nur für die Auf- und Abnahme der Instrumente, sondern auch für die musikalische Führung (z.B. Tempoverzögerung, Wechsel des Musikstils im Marsch, sowie das Ausführen der unterschiedlichen Elemente des Marsches). 
  • Haltung/Gesamteindruck Der Stabführer/Dirigent zeigt Ausstrahlung durch eine ansprechende und ästhetische Körperhaltung sowie kompetentes und konstant sicheres Auftreten während des Vortrages.
  1. Wichtiges
  • Die Wertung beginnt nach der Meldung des Stabführers/Dirigenten an den zuständigen Wertungsrichter, dass er spielbereit ist.
  • Der Abmarsch darf erst nach dem Zeichen des zuständigen Wertungsrichters erfolgen (nach Kontrolle der Aufstellung)
  • Korrekturen in der Aufstellung nach der Meldung an den Wertungsrichter beeinträchtigen die Wertung beim Gesamteindruck.
  • Schaueinlagen während des Marschierens sind nicht erlaubt
  • Schrittverkürzungen (z.B. um den Marsch noch zu Ende zu bringen) beeinträchtigen den Unterpunkt „Schrittbild“.
  • Marschieren auf dem falschen Fuß bedeutet Punktabzug.
  • Die Wertung endet nach dem Stillstand (Rührt euch – Stellung) des ganzen Zuges auf Zeichen des Wertungsrichters.

 

  1. Rangliste

Über die von der Jury ermittelten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangliste erstellt. Dabei werden die vorhandenen Ergebnisse absteigend gelistet. Die erreichten Gesamtpunkte aller teilnehmenden Korps, werden in der Reihenfolge der Rangliste vom letzten bis zum ersten Platz bekannt gegeben.

Über die Punktzahlen lassen sich folgende Prädikate ableiten: 

Box 6 - 95,00  bis  100,00 Auszeichnung mit höchstem Lob 

Box 5 - 90,00  bis  94,99 Auszeichnung mit Lob 

Box 4 - 85,00  bis  89,99 sehr gut 

Box 3 - 80,00  bis  84,99 gut 

Box 2 - 75,00  bis  79,99 befriedigend 

Box 1 - 0,00  bis  74,99 teilgenommen

Um den Titel des Bayerischen Meisters zu erlangen muss ein Verein mindestens 85,00 Punkte erreichen.

  1. Sonstiges

Sollte das Wertungsspiel um die Bayr. Meisterschaft als Qualifikationswettbewerb für die Deutsche Meisterschaft für Spielleute im der BDMV anerkannt sein, wird allen Teilnehmern zusätzlich angeboten, sich für die Qualifikation für die Liga 1 der Deutschen Meisterschaft anzumelden. Dabei gelten die jeweilig gültigen Regeln der BDMV. Marschstrecke, Anforderungen an den Marschablauf usw. werden dann aus der Wettbewerbsordnung für den Marschwettbewerb der BDMV übernommen. D. h. für die Qualifikation zur Liga 1 gilt die Ordnung der BDMV und es wird in diesem Wettbewerb kein Titel „Bayr. Meister“ vergeben.

Zur Qualifikation für den Marschwettbewerb bei der Deutschen Meisterschaft der BDMV Liga 2
ist der Marschwettbewerb um die Bayr. Meisterschaft des LSW-Bayern von der BDMV anerkannt.

Genehmigt und beschlossen von der Delegiertentagung am 18.03.2017 in Rosenheim

Modifiziert von der Delegiertentagung am 30. März 2019 in Bad Windsheim