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LSW-Aktuell

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"LSW" - Der Verband für alle Spielleute in Bayern

Angebote für Kurse und Workshops unter "Lehrgänge"


 

Instrumentenkatalog

Instrumentenkatalog des Landesverbandes für Spielmannswesen in Bayern e.V.

 

1 Trommlerkorps (Drumband), offen

Eingesetzt werden können:

alle Schlag- und Effektinstrumente (einschl. Malletinstrumente)

 

2 Spielmannszüge offen

Eingesetzt werden müssen:

Eine Sorte Querflöten, mit oder ohne Klappen

mindestens zwei verschiedene Schlaginstrumente

 

Eingesetzt werden können:

Gesamter Querflötensatz, mit oder ohne Klappen

Schlag- und Effektinstrumente (einschließlich Malletinstrumente)

 

3 Fanfaren- und Hörnerzüge

3.1. Fanfaren- und Hörnerzüge , standard

Eingesetzt werden müssen:

Eine Sorte Blechblasinstrumente ohne Ventile,

Flachtrommel und/oder Paradetrommel und/oder Tenortrommel

(Landsknechttrommel) und/oder Pauken

 

Eingesetzt werden können:

Große Trommel und Marschbecken, alle Blechblasinstrumente ohne Ventile

 

3.2. Fanfaren- und Hörnerzüge offen

Eingesetzt werden müssen:

Mindestens zwei verschiedene Arten Blechblasinstrumente, davon mindestens eine Art mit Ventil.

 

Eingesetzt werden können:

Blechblasinstrumente mit oder ohne Ventile, Schlag- und Effektinstrumente (einschl. Malletinstrumente)

 

4 Gemischte Fanfaren- und Spielmannszüge

4.1. Gemischte Fanfaren- und Spielmannszüge, standard

 

Eingesetzt werden müssen:

Eine Sorte Querflöten, mit oder ohne Klappen

Eine Sorte Blechblasinstrumente ohne Ventile

 

Eingesetzt werden können:

Gesamter Querflötensatz, mit oder ohne Klappen

Alle Blechblasinstrumente ohne Ventile

Schlag- und Effektinstrumente (einschl. Malletinstrumente)

 

4.2. Gemischte Fanfaren- und Spielmannszüge, offen

 

Eingesetzt werden müssen:

Eine Sorte Querflöten, mit oder ohne Klappen

Eine Sorte Blechblasinstrumente mit Ventilen

 

Eingesetzt werden können:

Gesamter Querflötensatz, mit oder ohne Klappen

Alle Blechblasinstrumente mit und ohne Ventile

Schlag- und Effekteninstrumente (einschl. Malletinstrumente)

 

Verboten sind: Holzblasinstrumente

 

5 Musikzugklasse

Zugelassen sind alle Musikgruppen, die von der Instrumentierung her in den Klassen 1,2,3.4 und 6 nicht starten können.

 

6 Historische Ensembles, Schalmei- und Dudelsack-Korps

Zugelassen sind alle Instrumente zur Anlage I dieses Instrumentenkatalogs

 

7 Marschwertung

Von der Instrumentierung gelten die Klassen 1 bis 6

 

8 Allgemeine Ausführungsbestimmungen

Grundsätzlich sind in allen Klassen Beschallungsanlagen, elektronische Instrumente, Saiteninstrumente, Tasteninstrumente, alle Instrumente die Stromanschluß brauchen, bzw. Batteriebetrieben sind verboten.

Vokaleinlagen sind erlaubt, soweit diese in der Originalliteratur ausdrücklich enthalten sind.

 

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